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Berufe I Meister für Veranstaltungstechnik



Berufsziel: Meister/in für Veranstaltungstechnik 

Der Meister, die Meisterin für Veranstaltungstechnik in den Fachrichtungen Bühnen/Studios, Beleuchtung und Hallen ist speziell für die Leitung von kleineren bis mittleren Organisationseinheiten mit hohen technischen Anforderungen in den veranstaltungstechnischen Bereichen von Theatern, Studios, Hallen, Versammlungsstätten allgemein und freien Produktionen vorgesehen. Diesen anerkannten Fortbildungsberuf gab es bis vor wenigen Jahren nicht. Die Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG) hat deshalb zusammen mit dem Europäischen Verband der Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC) und dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) dien Fortbildungsmöglichkeit erarbeitet.

Seit Februar 1997 ist nunmehr eine entsprechende Verordnung zum Erlangen des geprüften "Meister/ in für Veranstaltungstechnik" in den Fachrichtungen Bühne/ Studio, Beleuchtung und Halle erlassen. Die Prüfungsinhalte der Verordnung entsprechen nun den modernen technologischen und organisatorischen Anforderungen. Ein elementarer Bestandteil der Vorbereitungslehrgänge ist nicht nur die hinzugefügte pädagogische Komponente, Meister/ innen für Veranstaltungstechnik sollen auch "Fachkräfte für Veranstaltungstechnik" ausbilden können und dürfen, sondern ein Hauptaugenmerk liegt u.a. in den betriebswirtschaftlichen Lehrinhalten. Des weiteren wurde ein eigenständiges Fach für Hallenmeistertätigkeiten angefügt. Die Besonderheiten der Hallenbetriebe können nun vertiefend studiert werden.

Die Wissenserweiterung im technokratischen Sinne stellt aber nur ein Segment des Bildungsprozesses dar. Erwähnenswert ist gleichermaßen das fit machen in der Führung von Mitarbeitern und das Erlernen und Verstehen von sicherheitsrelevanten Zusammenhängen in Versammlungs- und Produktionsstätten. Neben dem Studium des streng nach den Bedürfnissen moderner Betriebssteuerung angelehnten Lernstoffes erfolgt während der Weiterbildungsphase erwiesenermaßen eine unschätzbare persönliche Reife.

Der erfolgreiche Abschluss der Prüfung zum "Meister/ in für Veranstaltungstechnik" ist nicht nur die fachliche Voraussetzung um selbständig Führungsaufgaben in Versammlungs- und Produktionsstätten übernehmen zu können, sie ist zugleich die Befähigung für Leitungs- und Aufsichtsaufgaben im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften.

"Meister/ innen für Veranstaltungstechnik" sind die Spezialisten und Schrittmacher in den mittleren Führungsebenen; sie tragen im operativen Veranstaltungsmanagement eine hohe Verantwortung.

Aufgaben eines Meisters/Meisterin für Veranstaltungstechnik 
Technische Leitung von kleinen und mittleren veranstaltungstechnischen Betrieben (bis ca. 30 Mitarbeiter) 
Leiten von Bereichen der jeweiligen Fachrichtung 
Leiten von Produktionsteams im veranstaltungstechnischen Bereich 
Einsatz als staatlich geprüfte Fachkraft für Veranstaltungen entsprechend VStättVO 
Dazu gehört:

Mitwirken bei der Planung und Einrichtung von Anlagen und Arbeitsstätten sowie bei der Beschaffung von Betriebsmitteln zur technischen Umsetzung künstlerischer Anforderungen, Überwachen der Anlagen und Betriebsmittel im Hinblick auf Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen sowie Störungen; Erkennen von Störungen sowie Veranlassen und Beaufsichtigen von Maßnahmen zu ihrer Behebung; Veranlassen und Beaufsichtigen der Instandhaltung von Anlagen und Betriebsmitteln; 
Übertragen der Aufgaben unter Berücksichtigung künstlerischer, technischer, wirtschaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, Qualifikation und Eignung; Einarbeiten und Anleiten der Mitarbeiter, Anstreben eines partnerschaftlichen Verhältnisses zu den Mitarbeitern; Weiterleiten der Anregungen und Anliegen der Mitarbeiter mit einer eigenen Beurteilung; Bemühen um Zusammenarbeit mit den übergeordneten Stellen und der Arbeitnehmervertretung, Förderung der beruflichen Bildung der Mitarbeiter; 
Überwachen der Kostenentwicklung durch bedarfs- und termingerechten sowie wirtschaftlichen Einsatz von Mitarbeitern und Betriebsmitteln, Sicherstellen und Kontrollieren der Arbeiten, Proben und Vorstellungen hinsichtlich ihrer Quantitäts-, Qualitäts- und künstlerischen Kriterien; Auswahl geeigneter Materialien und sinnvoller Einsatz bühnentechnischer Geräte; 
Durchführen und Kontrollieren der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, des Brandschutzes und Einhaltung der Bestimmungen der Versammlungsstätten- Verordnung in Abstimmung mit den im Betrieb mit der Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen sowie zuständigen Behörden. 

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Zulassungsvoraussetzungen

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Theater, Sendeanstalten, Film- und Fernsehstudios, Produktions- und Ausstattungsbetriebe, Fachunternehmen der Licht-, Ton- und Veranstaltungstechnik, Stadt- und Mehrzweckhallen, Ausstellungs- und Kongresszentren, die im Bereich der Veranstaltungstechnik arbeiten sind zur Meisterprüfung zuzulassen, wenn

eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung, in der die Prüfung abgelegt werden soll, zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens zweijährige dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis oder 
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten gewerblich- technischen handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine dem angestrebten Abschluss entsprechende Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt nachweist oder 
wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, daß er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. 
Empfohlene Zusatzvoraussetzungen:

Praxiskenntnisse über Veranstaltungstechnik und veranstaltungstechnische Abläufe, mathematische und naturwissenschaftliche Grundkenntnisse sowie gute Allgemeinbildung, Organisationstalent, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit, Durchsetzungsvermögen und Führungsqualitäten sowie Verantwortungsbereitschaft zeichnen den Praktiker aus. 


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Vorbereitungslehrgänge zur Meisterprüfung

Vorbereitung zur Meisterprüfung 
Die Prüfungsanforderungen sind erfahrungsgemäß so hoch, dass anzuraten ist, Fortbildungsangebote für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung zu nutzen. Diese werden von verschiedenen Instituten angeboten, die ihnen von der entsprechenden IHK genannt werden können.

Inhalte der Lehrgänge 
Die Meisterprüfung sowie die Lehrgänge gliedern sich im wesentlichen in folgende Inhalte. Die Lehrinhalte können sich bei den unterschiedlichen Instituten leicht unterscheiden.

Berufs- u. arbeitspädagogischer Teil

Allgemeine Grundlagen legen 
Ausbildung planen 
Auszubildende einstellen 
Ausbildung beenden 
Am Arbeitsplatz ausbilden 
Lernen fördern 
Gruppen anleiten 
Fachrichtungsübergreifender Teil

Grundlagen für kostenbewusstes Handeln - Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaft 
Grundlagen für rechtsbewusstes Handeln - Grundgesetz, Gesetzgebung, Rechtssprechung, Arbeits- und Sozialrecht 
Grundlagen für die Zusammenarbeit im Betrieb - Grundlagen des Sozialverhaltens, Einflüsse des Betriebes auf das Sozialverhalten, Einfluss des Meisters auf die Zusammenarbeit im Betrieb 
Fachrichtungsspezifischer Teil
Hier wird je gewählter Fachrichtung in den Vertiefungsrichtungen die Klassen getrennt unterrichtet!

Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen 
Technische Kommunikation 
Allgemeine Betriebstechnik und spezielle Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit 
Brandschutz 
Bauordnungsrecht 
Projektarbeit *) 
Projektarbeit - je nach gewählter Fachrichtung 
In der Projektarbeit hat der Prüfungsteilnehmer nachzuweisen, dass er als betriebliche Führungskraft bei der Mitwirkung an einer Inszenierung oder an einer Bühnen-, Film-, Fernseh- oder Hörfunkproduktion die von der Probe bis zur Aufzeichnung/ Sendung/ Premiere auftretenden komplexen praxisorientierten Probleme erfassen, darstellen, beurteilen und lösen kann. Die Projektarbeit ist als Hausarbeit anzufertigen und wird am letzten Tag der schriftlichen Prüfung als Aufgabe gestellt. Als Bearbeitungszeit stehen dem Teilnehmer 30 Arbeitstage zur Verfügung. Das Thema der Projektarbeit soll die betriebliche Praxis des Teilnehmers berücksichtigen.

Kenntnisvertiefung durch Fernlehrgang 
Bei Kenntnisdefiziten in den Grundrechenarten, Bruchrechnen, Gleichungen, Algebra und Arithmetik, Prozentrechnen, Winkelfunktionen usw., wird die Vorschaltung eines Fernlehrgangs empfohlen.
Informationen hierzu erhalten Sie von den Bildungsträgern.

 

 

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